So funktioniert der Antragsprozess
Von der Registrierung bis zur Auszahlung — in 8 Schritten erklärt. Der gesamte Prozess dauert ca. 6 Monate.

Upload & Antragstellung
Registrieren Sie sich kostenlos und laden Sie die Vorderseite Ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) hoch. Unsere OCR-Technologie erfasst die relevanten Daten automatisch. Das dauert weniger als 2 Minuten.
Formale Prüfung
1–3 WerktageUnser Team prüft Ihren Fahrzeugschein auf Vollständigkeit und Lesbarkeit. Wir stellen sicher, dass alle erforderlichen Daten vorhanden sind. Bei fehlenden oder unleserlichen Informationen kontaktieren wir Sie.
Pooling (Bündelung)
ca. 2–4 WochenWir bündeln ein bis zwei Mal im Monat mehrere Fahrzeugscheine zu einem Sammelantrag. Durch die Bündelung erzielen wir bessere Konditionen am Markt.
Bundeseinreichung
Der gebündelte Antrag wird beim Umweltbundesamt (UBA) eingereicht. Ab diesem Zeitpunkt läuft die gesetzliche Prüfungsfrist. Vor der Einreichung haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Behördliche Prüfung
ca. 5–6 MonateDas Umweltbundesamt prüft alle eingereichten Anträge und zertifiziert die THG-Quoten. Dieser Schritt dauert am längsten, da das UBA jede Quote einzeln prüft und bestätigt.
Ergebnismitteilung
Das UBA teilt die Ergebnisse der Prüfung mit. Sie werden automatisch per E-Mail benachrichtigt, sobald Ihre Quote erfolgreich zertifiziert wurde.
Vermarktung
ca. 2 WochenWir vermarkten die erfolgreich zertifizierten THG-Quoten an Mineralölgesellschaften und andere quotenpflichtige Unternehmen. Dank unserer hohen Marktanteile erzielen wir stets den besten Marktpreis.
Zahlung & Auszahlung
2–4 WochenNach erfolgreichem Verkauf der Quoten überweisen wir Ihre Prämie direkt auf Ihr Bankkonto. Bei Wahl der Schnellzahlung erhalten Sie eine Vorauszahlung bereits vor der UBA-Zertifizierung.
Gesamtdauer: ca. 6 Monate
Mit der Schnellzahlung (Fast Payment) erhalten Sie eine Vorauszahlung noch vor der UBA-Zertifizierung. Sie können Ihr 14-tägiges gesetzliches Widerrufsrecht beim Upload oder in Ihrem Profil ausüben, da das Umweltbundesamt Anträge erst nach Ablauf dieser Frist bearbeiten kann.