Ladestromprämie

Betreiber öffentlich zugänglicher Ladestationen können für den abgegebenen Ladestrom eine THG-Prämie erhalten.

100 €/MWh

Ladestrom für 2026

So funktioniert die Ladestromprämie

Seit 2022 können Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte die durch Ladestrom eingesparten CO₂-Emissionen als THG-Quote vermarkten. Anders als bei Fahrzeugen wird die Quote hier pro tatsächlich abgegebener kWh berechnet.

ElektroVorteil übernimmt den gesamten Prozess: Von der Erfassung der Zählerstände über die Beantragung beim UBA bis zur Vermarktung der Quote.

Voraussetzungen

  • Öffentlich zugänglicher Ladepunkt
  • Meldung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA)
  • Nachweis der abgegebenen Strommenge (Zählerstand)
  • Ladestrom aus erneuerbaren Energien
Ladestromprämie | ElektroVorteil